Gestüt W.M.

Familie Wahlers

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zuchtberatung

Eckhardt Wahlers Mobil: 0177 - 8510616

Vordruck Samenbestellung / Besamungsvertrag

 

1. Geltungsbereich

Alle Stuteneigentümer, die Hengste der EU-Stationen Gestüt W.M. GmbH (DE-KBP-124-EWG) aus Deutschland benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Vertragspartner ist das Gestüt W.M. GmbH, Buchholz 5a, 27374 Visselhövede.

Die Decksaison beginnt am 19.02.2024 und endet am 09.08.2024.


2. Deckeinsatz

Die Hengste Secret, Finest und Fantastic stehen in der Decksaison 2024 ausschließlich über TG-Samen zur Verfügung.

Das TG Sperma ist ausschließlich zur Besamung für Stuten vorgesehen, die auf der Zentralen Besamungsstation  LG Celle und / oder, je nach Kapazität, der EU Besamungsstation Gestüt W.M. GmbH besamt und eingestallt sind.

Hinweis:
Das Tiefgefriersperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder Embryotransfer einzusetzen. Die Verwendung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittenen Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig und erfordert einen separaten Nutzungsvertrag.


3. Samenbestellung

Bitte geben Sie ihre TG -Bestellung über das entsprechende Bestellformular / Besamungsvertrag rechtzeitig auf. Das Bestellformular / den Besamungsvertrag finden Sie auf unsere Internetseite www.gestuet-wm.eu oder über das Niedersächsische Landgestüt Celle möglich. Wir weisen höflichst darauf hin, dass Bestellungen per WhatsApp, SMS oder via Facebook nicht bearbeitet werden können.
Mit Erhalt des vollständig ausgefüllten Besamungsvertrages wird  das  LG Celle und/ oder das Gestüt W.M. GmbH  eine Rechnung erstellen. Die Decktaxe ist im vollem Umfang vorab zu leisten oder bei Anlieferung der Stute vor der ersten Besamung.

Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:

* gewünschter Hengst
* Name, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Stutenbesitzers
* Zuchtverband (mit Mitgliedsnummer), dem die Besamung gemeldet werden soll
* Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Geb. Datum.)
* ob Embryotransfer gewünscht ist
* Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter /Gestüt W.M. GmbH     einzureichen!

Hinweis:

 

Die Bedeckungen werden nur mit vorhandenem Deckschein gemeldet.


4. Bezahlung

Die TG Decktaxe ist vor der ersten Besamung fällig. Die Decktaxe beinhaltet maximal drei Besamungen und ist für eine vorab angegebene Stute und eine Trächtigkeit. Bei Embryotransfer ist die Decktaxe pro gespülten Embryo fällig.

Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Der Kauf von einzelnen Dosen oder Pailletten ist nicht möglich.
Das TG Sperma bleibt im Eigentum der Gestüt W.M .GmbH. auch im Falle der Nichtnutzung. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben und ebenfalls nicht für unvorhergesehene Stuten verwendet werden.
Die Decktaxe beinhaltet keine weiteren anfallenden Kosten wie z.B.  Tierarzt, Einstallungen der Stute u.s.w., diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
Die anfallenden Kosten können beim  Niedersächsischen Landgestüt Celle  oder beim Tierarzt der Besamungsstation erfragt werden.


5. Stationsaufenthalte auf dem Gestüt W.M.

Die Einstallung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt 13,00 €, für Stuten mit Fohlen 15,00 €. Wenn eine Spänebox gewünscht ist, berechnen wir 18,00 € pro Tag. Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch unsere Vertragstierärzte und wird dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt.
Die Vertragstierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen der Hengststation. Der Züchter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied in seinem Namen und auf seine Kosten  hinzugezogen wird, sofern wir dies für notwendig und zweckdienlich erachten.
Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Bitte bedenken Sie, dass eine Tupferprobe vorliegen muss. Ausgenommen sind 3-jährige Maidenstuten und Fohlenstuten.
Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten ( Tierarzt, Stallgeld,  etc.).
Falls der Stutenhalter einen unerlaubten Einsatz mit dem Samen vornimmt ( z.B. die Besamung nicht angemeldeter Stuten, Nicht-Meldung von erfolgreichem Embryotransfer etc.), wird dies  zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer ausnahmslosen Buße von 5.000,00 € - fünftausend  Euro - geahndet.
Vertragspartner ist grundsätzlich der Eigentümer der Stute. Sofern unsere Leistungen durch Dritte in Anspruch genommen oder gezahlt werden sollen, ist dies zwingend vor der ersten Inanspruchnahme von Leistungen unter vollständiger Mitteilung von Namen und Anschrift anzuzeigen.

 

6. Embryotransfer

Wird der Embryotransfer nicht auf dem Gestüt W.M. oder beim Niedersächsischen Landgestüt Celle  durchgeführt, benötigen wir die Spül- und Embryo-Gewinnungsprotokolle des durchführenden Tierarztes, sowie die eindeutigen Identifikationsnummern (Lebensnummer oder Mikro-Chip) der Empfängerstuten. Diese Informationen sind spätestens  nach der Durchführung des Embryotransfers bei uns und / oder bei dem Niedersächsischen Landgestüt Celle  einzureichen. Diese Einreichungspflicht gilt unabhängig des jeweiligen Erfolges des Embryotransfers.
Beim Embryotransfer ist die TG - Decktaxe für jeden Embryo fällig.  Findet ein Hengstwechsel nach erfolgreichem Embryotransfer statt, so führt dies zur Fälligkeit eines weiteren TG - Deckgeldes unabhängig des Erfolges.


7. Guthabenregelung

Für die Stuten, die im TG Einsatz  nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir dem Stuteneigentümer kein Rabatt des Deckgeldes im Folgejahr an.

Sämtliche Rabatte aus 2022 und 2023 inkl. Nichtträchtigkeits- und Mengenrabatte sowie Guthaben aus dem Jahr 2022/ 2023  und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen aus 2022/ 2023  und /oder nicht fristgerechter Einreichung einer Nichtträchtigkeitsbescheinigung  ( Abgabedatum 1.12.2022 ) durch den Tierarzt/ Besamungswart  entfallen sämtliche Rabatte. Die TG Decktaxe ist dann in voller Höhe zu zahlen. Sollten noch Rabatte vorhanden sein, ist die Regelung vorab mit dem Gestüt W.M. GmbH zu klären und wird nur durch eine schriftliche Bestätigung durch das Gestüt W.M. GmbH akzeptiert.


Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird für beide Parteien 27374 Visselhövede/ Rotenburg Wümme  vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt oder die andere Vertragspartei ihren Sitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die vertraglichen Bestimmungen und die Geschäftsbeziehung unterliegen sämtlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Mängelanzeige
Unternehmer müssen der Besamungsstation offensichtliche Mängel des gelieferten Samens unverzüglich ab Empfang der Ware anzeigen, andernfalls sind sie mit der Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie sämtlicher uns aus anderen Geschäften mit dem Abnehmer oder aus anderen Rechtsgründen gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verkauft der Abnehmer die Ware vor vollständiger Zahlung weiter, so tritt er für diesen Fall schon hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns ab. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so ist derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der unseren sämtlichen offenstehenden Forderungen gegen den Abnehmer entspricht. Der Abnehmer verpflichtet sich, die Ware vor vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber, weder mit Rechten Dritter zu belasten noch einem anderen im Wege der Sicherungsübereignung zu übertragen.
Haftungsbeschränkung
Die Gestüt W.M. GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet das Gestüt W.M. GmbH nicht.
Zur Abdeckung des Risikos (bei Einstallung) aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§ 833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung angemessener und üblicher Höhe abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

Zusatzvereinbarungen

Sondervereinbarungen gelten zwischen der Besamungsstation und dem Kunden nur, wenn diese schriftlich fixiert sind.

Bankverbindung

Kontoinhaber: Gestüt W.M. GmbH

Zahlungen innerhalb Deutschlands:
Volksbank Wümme Wieste
IBAN: DE93291656810110118800
BIC: GENODEF1SUM

Handelsregisternummer: HRB200105
Registriernummer EU Besamungsstation: DE-KBP-124-EWG
UMSTID NR.: DE247517444

Bitte bei einer Überweisung stets den Besitzernamen und die Rechnungsnummer angeben!
Für die Richtigkeit der Angaben auf der Webseite & im Katalog ( insbesondere Decktaxe, Größe v.  Hengst etc.) wird keine Gewähr übernommen.