Gestüt W.M.

Familie Wahlers

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 !!! ACHTUNG: Kein aktiver Deckeinsatz 2023 !!!

Alle Stuteneigentümer, die Hengste der EU-Stationen Gestüt W.M. GmbH (DE-KBP-124-EWG) aus Deutschland benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

Die Decksaison beginnt am 01.02.2022 und endet am 31.07.2022.

Vertragspartner ist das Gestüt W.M. GmbH. 

 

Samenbestellung


Tel.: 04262 - 91 88 700

SAMENBESTELLUNG

Fax: 04262 - 91 88 701

Mobil: 0176 - 89 02 40 53

 

Wir weisen höflichst darauf hin, dass Samenbestellungen per Whats App, SMS oder via Facebook nicht bearbeitet werden können.


Zuchtberatung – Eckhardt Wahlers

0177-8510616

 Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch (+49-4262 9188700), per Fax (+49-4262 9188701, per E-Mail (info@gestuet-wm.eu) oder über das Samenbestellformular im Internet (www.gestuet-wm.eu) bis spätestens 10.00 Uhr auf! Bestellungen für Hippo Express sind am Vortag bis spätestens 16.00 einzureichen.

Später eingehende Bestellungen können unter Umständen nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden.

Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:  

* gewünschter Hengst

* Name, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Stutenbesitzers

* Zuchtverband (mit Mitgliedsnummer), dem die Besamung gemeldet werden soll

* genaue Versandanschrift

* Angabe des besamenden Tierarztes / Verwenders

* Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Geb. Datum.)

* ob Embryotransfer gewünscht ist 

* Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen!

Hinweis:

Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen und danach kann erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Zuchtverbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Stuteneigentümer.

Weitere Informationen hierzu sind im Internet abrufbar unter http://www.hengstleistungspruefung.de/homepage  und können in der Hengststation eingesehen werden.  


Verfügbarkeit

Der Samen kann an allen Wochentagen ( inkl. Samstag auf Sonntag zu erhöhten Preisen) verschickt werden.

Eine Abholung des Samens ist täglich (auch Sonntags ) möglich & Versand mit Hippo Express in deren Lieferregionen.

Die Samenversandkosten und die Kosten für Veterinärpapiere gehen zu Lasten des Stuteneigentümers  und sind gesondert bei uns nachzufragen.

Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken. Die Abgabe erfolgt dann nach der Reihenfolge des Bestelleingangs.

Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte ein Hengst jedoch im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen ( Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn möglich, TG- Sperma ( nur bei uns auf Station) einzusetzen oder auf Wunsch kann ein anderen Hengst der Station genutzt werden. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst.

Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind nur am Übergabetag möglich und schriftlich zu melden.

Die der Lieferung beigefügten Samenverwendungsnachweise sind umgehend vom Tierarzt/Besamer ausgefüllt an uns per E-Mail oder Fax zurückzusenden.

Bezahlung

Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung fällig. Die Samenversandkosten und die Kosten für Veterinär- und Ausfuhrpapiere gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert bei uns nachzufragen & variieren je nach Transportart und Transportunternehmen. Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.  

Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten ( Tierarzt, Stallgeld, Versand etc. ).

Falls der Stutenhalter einen unerlaubten Einsatz mit dem Samen vornimmt ( z.B. die Besamung nicht angemeldeter Stuten, Nicht-Meldung von erfolgreichem Embryotransfer etc.), wird dies  zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer ausnahmslosen Buße von 2.500,00 € - zweitausendfünfhundert Euro - geahndet.

Vertragspartner ist grundsätzlich der Eigentümer der Stute. Sofern unsere Leistungen durch Dritte in Anspruch genommen oder gezahlt werden sollen, ist dies zwingend vor der ersten Inanspruchnahme von Leistungen unter vollständiger Mitteilung von Namen und Anschrift anzuzeigen.


Guthabenregelung

Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir dem Stuteneigentümer  die Hälfte des bezahlten Deckgeldes im Folgejahr an ( ausgenommen sind Hengste, die ausschließlich über TG-Samen im Einsatz sind ) , sofern bis zum 01.12. desselben Jahres eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt die Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldanrechnung. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.12. desselben Jahres vorliegen muss.

Das Guthaben ist an Person und Stuten gebunden. Änderungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Guthaben nach der darauf folgenden Decksaison nicht mehr angerechnet werden können!

Sämtliche Deckgeldrabatte inkl. Nichtträchtigkeits- und Mengenrabatte sowie Guthaben aus dem Vorjahr und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar.

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte.

Die Deckgelder sind dann in voller Höhe zu zahlen!


Stationsaufenthalte

Die Einstallung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt 10,00 €; für Stuten mit Fohlen 12,00 €. Wenn eine Spänebox gewünscht ist, berechnen wir 15,00 € pro Tag. Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch unsere Vertragstierärzte und wird dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt.

Die Vertragstierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen der Hengststation. Der Züchter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied in seinem Namen und auf seine Kosten  hinzugezogen wird, sofern wir dies für notwendig und zweckdienlich erachten.

Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Bitte bedenken Sie, dass eine Tupferprobe vorliegen muss. Ausgenommen sind 3-jährige Maidenstuten und Fohlenstuten.


Embryotransfer

Wird der Embryotransfer nicht bei uns durchgeführt, benötigen wir die Spül- und Embryo-Gewinnungsprotokolle des durchführenden Tierarztes, sowie die eindeutigen Identifikationsnummern (Lebensnummer oder Mikro-Chip) der Empfängerstuten. Diese Informationen sind spätestens mit dem Samenverwendungsnachweis nach der Durchführung des Embryotransfers bei uns einzureichen. Diese Einreichungspflicht gilt unabhängig des jeweiligen Erfolges des Embryotransfers.

Beim Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden Embryo fällig. Bleibt der Embryotransfer während der gesamten Decksaison erfolglos, so ist nur das Deckgeld des zuletzt benutzten Hengstes fällig. Findet ein Hengstwechsel nach erfolgreichem Embryotransfer statt, so führt dies zur Fälligkeit eines weiteren Deckgeldes unabhängig des Erfolges.

Bei mehreren erfolgreichen Spülungen werden wir mit dem Kunden den Rabatt absprechen.


Tiefgefriersperma

Eine Portion (6 Pailletten) TG- Sperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. zwei Besamungsdosen. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Der Kauf von einzelnen Dosen oder Pailletten ist nicht möglich. Pro Portion darf nur eine Bedeckung vorgenommen werden. Bevor das TG-Sperma verschickt wird, muss eine vom Stuteneigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung für das TG-Sperma an uns per Fax oder E-Mail zurückgeschickt werden, da sonst der Versand nicht erfolgen kann.

Das TG Sperma bleibt im Eigentum der Gestüt W.M .GmbH. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen zurückgeschickt werden. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben oder an nicht dafür vorgesehenen Stuten verwendet werden.

Die gelieferten Container, die im Eigentum der Deckstation der Gestüt W.M. GmbH sind, müssen sofort nach Erhalt an die Station zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem vierten Kalendertag eine Gebühr von 25,00 € pro Tag in Rechnung gestellt. Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, sowie die leeren Pailletten, sind umgehend nach der Besamung an uns zurückzuschicken.

Die gelieferten Container, die im Eigentum der Deckstation der Gestüt W.M. GmbH sind, müssen sofort nach Erhalt an die Station zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem vierten Kalendertag eine Gebühr von 25,00 € zzgl. MwSt. pro Tag in Rechnung gestellt.

Bei Nichtrücksendung, defekten oder Verlust des Containers, wird dieser in voller Höhe berechnet.

Wenn eigene Container der Züchter verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung.

Das Gestüt W.M. GmbH kann für den Kunden den Transport in Auftrag geben, übernimmt für diesen jedoch keine Haftung. Der Kunde hat die Lieferung zu versichern. Die Kosten für Hin- und Rücktransport, die Versicherung sowie die gegebenenfalls erforderlichen Veterinärpapiere trägt der Käufer.

Hinweis:

Das Tiefgefriersperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder Embryotransfer einzusetzen. Die Verwendung des Samens für ICSI oder andere fortgeschrittenen Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig und erfordert einen separaten Nutzungsvertrag .

 

Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird für beide Parteien 27374 Visselhövede vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt oder die andere Vertragspartei ihren Sitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die vertraglichen Bestimmungen und die Geschäftsbeziehung unterliegen sämtlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mängelanzeige

Unternehmer müssen der Besamungsstation offensichtliche Mängel des gelieferten Samens unverzüglich ab Empfang der Ware anzeigen, andernfalls sind sie mit der Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie sämtlicher uns aus anderen Geschäften mit dem Abnehmer oder aus anderen Rechtsgründen gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verkauft der Abnehmer die Ware vor vollständiger Zahlung weiter, so tritt er für diesen Fall schon hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns ab. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so ist derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der unseren sämtlichen offenstehenden Forderungen gegen den Abnehmer entspricht. Der Abnehmer verpflichtet sich, die Ware vor vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber, weder mit Rechten Dritter zu belasten noch einem anderen im Wege der Sicherungsübereignung zu übertragen.

Haftungsbeschränkung

 

Die Gestüt W.M. GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet das Gestüt W.M. GmbH nicht.
Zur Abdeckung des Risikos (bei Einstallung) aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§ 833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung angemessener und üblicher Höhe abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.


 

Zusatzvereinbarungen

Sondervereinbarungen gelten zwischen der Besamungsstation und dem Kunden nur, wenn diese schriftlich fixiert sind.

 

Bankverbindung

Kontoinhaber: Gestüt W.M. GmbH
Zahlungen innerhalb Deutschlands:
Volksbank Wümme Wieste
IBAN: DE93291656810110118800
BIC: GENODEF1SUM


Bitte bei einer Überweisung stets den Besitzernamen und die Rechnungsnummer angeben!

Für die Richtigkeit der Angaben auf der Webseite & im Katalog ( insbesondere Decktaxe, Größe v.  Hengst etc.) wird keine Gewähr übernommen.